Immobilienbesitz

Jetzt ist der Energieausweis Pflicht

Das Jahr 2013 bringt auch für Ärzte als Immobilienbesitzer Neues: Sie müssen künftig bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Immobilienverbände halten das jedoch für übertrieben.

Von Susanne Osadnik Veröffentlicht:
Der Energieausweis soll zeigen, wie hoch der Endenergiebedarf einer Immobilie ist.

Der Energieausweis soll zeigen, wie hoch der Endenergiebedarf einer Immobilie ist.

© Erich H. / panthermedia.net

NEU-ISENBURG. Wer demnächst seine Wohnung oder sein Haus verkaufen möchte, sollte sich schleunigst einen Energieausweis ausstellen lassen.

Denn eine neue gesetzliche Regelung schreibt vor, dass alle Immobilienverkäufer und Vermieter seit 2013 an jederzeit einen gültigen Energieausweis vorweisen müssen.

Der Energieausweis soll darlegen, wie hoch der Heizenergieverbrauch einer Immobilie ist. Erstellen können ihn Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Handwerksmeister aus dem Baugewerbe. Die Kosten betragen zwischen 50 und 400 Euro. Die Aufwendungen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Zwar wurde der Energiepass bereits 2008 geschaffen. "Bislang musste das Dokument jedoch nur auf Verlangen der Käufer oder Mieter vorgelegt werden", sagt Robert Steffen, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Saarland.

"Vom neuen Jahr an sind jedoch Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Ausweis unaufgefordert vorzuzeigen." Zudem müssten die wichtigsten Informationen aus dem Energieausweis bereits in Wohnungsanzeigen vermerkt werden. Wer ein solches Dokument nicht vorweisen kann, muss mit Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Bußgeld völlig überzogen?

Beim BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hält man diese Summe für völlig überzogen.

"Schließlich handelt es sich bei Zuwiderhandeln nur um Verstöße gegen eine formale Verpflichtung", moniert BFW-Rechtsreferent Franco Höfling. "Die mögliche Höhe der Strafzahlung halten wir für vollkommen unverhältnismäßig."

Fraglich ist indes, wer überhaupt die Einhaltung dieser Ausweispflicht kontrollieren soll. Darüber herrscht nach wie vor Ungewissheit. Einen einheitlichen bundesweiten Konsens gibt es nicht, die Bundesregierung hat die Kontrolle über die Ausweispflicht den Bundesländern überlassen.

In den meisten Fällen haben die das Ganze an die unteren Bauaufsichtsämter weiter delegiert. Theoretisch könnte sich jeder Käufer oder Mieter, dem kein Energieausweis vorgelegt wurde, an die Kommunen wenden.

"Aber in den Bauaufsichtsämtern sitzen häufig Mitarbeiter, die kaum wissen, was ein Energieausweis überhaupt ist", klagt ein Architekt, der auch als Energieberater tätig ist. "Die Leute da sind völlig überfordert."

Interesse an Ausweis zweifelhaft

Grundsätzlich auf wenig Gegenliebe stößt die neue Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises bei den Immobilienverbänden.

"Dass zukünftig bei der Vermietung von Häusern und Wohnungen sofort ein Energieausweis übergeben werden muss, halten wir für absolut überflüssig", sagt Alexander Wiech, Sprecher der Eigentümervereinigung Haus & Grund.

"Die Praxis hat gezeigt, dass bei Vermietungen vorhandene Energieausweise fast nie nachgefragt oder zur Kenntnis genommen werden."

Das werfe die Frage auf, ob bei Käufern und Mieter überhaupt ein Interesse an den Energieausweisen bestehe, meint Wiech. Auch der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sehe ohnehin wenig Sinn in den Energieausweisen, erklärte dessen Präsident Walter Rasch.

"Aufwand und Nutzen stehen für Eigentümer, aber auch potenzielle Mieter und Käufer in keinem Verhältnis." Hinzu komme, dass Energieausweise nur einen groben Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes geben könnten.

Tatsächlich gibt der für die Hausbesitzer geltende Bedarfsausweis nur abstrakte Kennziffern zu Energiebedarf und Wärmeverlust einer Immobilien wider.

Nach einer Erhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kommt es dabei zu Abweichungen vom realen Energiebedarf um bis zu 108 Prozent.

"Über die tatsächlichen laufenden Kosten sagt der Bedarfsausweis nichts aus", moniert BFW-Jurist Höfling. "Käufer oder Mieter wissen deshalb nicht, welche finanziellen Belastungen tatsächlich auf sie zukommen."

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