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Telematik

KV-Vertreter pochen auf Datenschutz

Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss auch mit der E-Card möglich sein, fordern Niedersachsens KV-Delegierte.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Niedersachsen (KVN) haben auf ihrer Klausurtagung in Großburgwedel die strikte Einhaltung des Datenschutzes bei der Einführung der Telematikinfrastruktur im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gefordert.

Die Mitglieder des Ärzteparlaments sehen die Gefahr, dass der Datenschutz durch die aufgezwungene Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) verletzt werden könnte. Sie fordern daher, dass das juristische Risiko bei den Anbietern und nicht beim Kassenarzt liegt.

Durch die Gesundheitskarte und ihre Datenautobahn, die TI, soll die sektorübergreifende Kommunikation unter Ärzten verbessert werden. Da Patientendaten damit künftig aber nicht mehr allein beim behandelnden Arzt zur Verfügung stünden, haben die niedersächsischen KV-Vertreter gefordert, dass der aktuelle Standard bei Datenschutz und Patientenrechten auch unter den veränderten technischen Bedingungen gewährleistet werden müsse. Ein Patient dürfe weder rechtlich noch faktisch gezwungen sein, überall im Gesundheitsbereich seine Krankheitsdaten pauschal zu offenbaren, hieß es. Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient müsse weiterhin möglich sein, so die Delegierten. (cben)

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