Kabinett beschließt Leerverkaufs-Verbot

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Die Bundesregierung weitet das Verbot für Leerverkäufe an den Börsen aus. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Künftig sollen alle ungedeckten Leerverkäufe untersagt werden. Hoch spekulativen Wetten von Investoren auf fallende Kurse wird damit ein Riegel vorgeschoben. Berlin prescht damit erneut vor. Die EU-Kommission will ihre Vorschläge zu Leerverkäufen erst im Oktober vorlegen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag