Bundesverwaltungsgericht
Kapseln mit 100 Milligramm Ginkgo biloba-Extrakt sind Arzneimittel
Zur Beurteilung der pharmakologischen Wirkung der Inhaltsstoffe ist für bestimmte Kapseln nicht zwingend eine Studie mit ihnen selbst erforderlich, so das Bundesverwaltungsgericht.