Karlsruhe: Streichung des Sterbegeldes rechtens

KARLSRUHE (dpa). Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

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Die Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durften nicht darauf vertrauen, dass es bei der früheren Regelung zum Sterbegeld bleibe.

Die Streichung habe den Zweck, die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst auch in Zukunft zu sichern. Das Sterbegeld für Versicherte der VBL wurde von 2002 an stufenweise abgebaut; seit 2008 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt.

Az.: 1 BvR 2624/05

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