Karlsruhe: Streichung des Sterbegeldes rechtens

KARLSRUHE (dpa). Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Veröffentlicht:

Die Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durften nicht darauf vertrauen, dass es bei der früheren Regelung zum Sterbegeld bleibe.

Die Streichung habe den Zweck, die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst auch in Zukunft zu sichern. Das Sterbegeld für Versicherte der VBL wurde von 2002 an stufenweise abgebaut; seit 2008 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt.

Az.: 1 BvR 2624/05

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus