Direkt zum Inhaltsbereich

Karlsruhe: Streichung des Sterbegeldes rechtens

KARLSRUHE (dpa). Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Veröffentlicht:

Die Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durften nicht darauf vertrauen, dass es bei der früheren Regelung zum Sterbegeld bleibe.

Die Streichung habe den Zweck, die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst auch in Zukunft zu sichern. Das Sterbegeld für Versicherte der VBL wurde von 2002 an stufenweise abgebaut; seit 2008 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt.

Az.: 1 BvR 2624/05

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychiatrische Komplexversorgung

Zwei neue EBM-Positionen für SGB-übergreifende Hilfekonferenzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lithiumtherapie aktiviert WNT-Signalweg

Regeneration der COPD-Lunge: Was ist da möglich?

Änderungen im Überblick

So wirkt sich das GKV-Spargesetz auf Praxen aus

Hepatologie im Wandel

Patienten mit Leberfibrose und -zirrhose bald heilbar?

Lesetipps
Ärztin untersucht einen Mann an der Schulter

© New Africa / stock.adobe.com

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen