Karlsruhe stärkt Stellung des EU-Gerichtshofs

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KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat einen möglichen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof entschärft. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit eines EuGH-Urteils zur Befristung von Arbeitsverträgen. Eine Kontrolle europäischer Entscheidungen komme nur in Betracht, wenn die europäischen Institutionen ihre Kompetenzen in schwerwiegender Weise überschreiten.

Az.: 2 BvR 2661/06

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