Tipps für MFA

Karrierechance Tarifvertrag

Der neue Tarifvertrag bietet MFA die Gelegenheit zum Karrieresprung.

Von Theresia Wölker Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Mit Inkrafttreten des neuen Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte (MFA) soll sich für diese künftig die Bereitschaft, sich fortzubilden und neue Tätigkeitsgebiete in der Praxis zu übernehmen, auch im Portemonnaie bemerkbar machen.

Das ist Anlass genug für jede MFA, sich zu fragen, wie sich das auf die persönliche Situation auswirkt, wohin sie noch kommen will - aber realistisch gesehen auch kann.

Am Anfang steht die Analyse

Am Anfang steht daher die Selbsteinschätzung. Die jährliche Selbstbewertung, die in der Praxis im Rahmen des Qualitätsmanagements für Strukturen und Prozesse gilt, kann die MFA auch auf das eigene Leistungsprofil und die persönliche Stellenbeschreibung übertragen.

Es geht dabei um die Analyse der Fähigkeiten und Talente, vor allem um die Aktualisierung des derzeitigen beruflichen Status. Dazu gehören Fragen, wie:

› Wo stehe ich derzeit im Organigramm der Praxis?

› Habe ich Weisungsbefugnisse?

› Arbeite ich weitgehend oder in bestimmten Funktionsbereichen selbstständig oder überwiegend auf Anweisung?

› Wird meine persönliche Stellenbeschreibung jährlich geprüft und aktualisiert?

› Gibt es (mindestens) jährliche Mitarbeiter-Einzelgespräche?

MFA muss Karrierewünsche von sich aus äußern

Um die eigene Karriere gezielt zu befördern, muss in den meisten Fällen der Impuls von der MFA selbst kommen.

Dazu gehört das richtige Maß Selbstvertrauen und die Stärke, die eigenen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln und schriftlich zu dokumentieren.

Mit Hilfe eines Kompetenz-Checks können sich MFA zunächst einmal eine Übersicht über die eigenen Fertigkeiten und Eignungen verschaffen, um gut vorbereitet in den Dialog mit der Praxisleitung einzusteigen.

Dieser Kompetenz-Check beinhaltet Merkmale, wie:

› Selbsteinschätzung zu Stärken und Entwicklungspotenzial: Dazu zählen eine abgeschlossene MFA- Ausbildung, spezielle Kenntnisse im Praxis-Marketing, Notfallmanagement, Abrechnung oder EDV, Fremdsprachenkenntnisse aber auch Erfahrung zum Beispiel zu Social Media.

› Nach Sichtung des persönlichen Karriere-Ordners, der die Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen enthält, gibt die Eingruppierung in die sechs neuen Tätigkeitsgruppen des Tarifsvertrages einen guten Indikator ab, um zu beurteilen, wo man derzeit beruflich steht.

Häufig besteht die Problematik darin, dass zwar ein Arbeitsvertrag vorhanden ist, aber weder die Praxisleitung noch die MFA Mitglied der Tarifvertragspartner sind.

Trotzdem sollten die tariflichen Bestimmungen als Basis für Leistungsbeurteilungen, zur persönlichen Standortbestimmung und für Gehaltsverhandlungen herangezogen werden.

Kompetentes Team ist die Basis für den Praxiserfolg

Erfolgreiche, professionelle Praxen werden immer Sorge für die Mitarbeiterförderung tragen, denn kompetentes und gut geschultes Personal ist die Basis des Geschäftserfolges und die Garantie für die Einhaltung hoher Qualitätsstandards.

Auf die Kompetenzanalyse sollte die Eingruppierung in eine der neuen Tätigkeitsgruppen, die die Bundesärztekammer veröffentlicht hat, erfolgen:

 Tätigkeitsgruppe I: Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden.

 Tätigkeitsgruppe II: Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich erworben wurden.

Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Beispiel: Qualitätsmanagement, Patientenbegleitung und Koordination Notfallmanagement / Erweiterte Notfallkompetenz.

Tätigkeitsgruppe III: Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden.

Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Beispiel: Elektronische Praxiskommunikation und Telematik, Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung

Tätigkeitsgruppe IV: Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden.

Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmenvon insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Beispiel: Onkologie, Palliativversorgung, Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2), Röntgenverordnung, Qualitätsmanagement, Hygienemanagement.

Tätigkeitsgruppe V: Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden.

Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden und weitere Einheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu erbringen.

Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.

Beispiel: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/ Arztfachhelferin gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Tätigkeitsgruppe VI: Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden.

Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden. Voraussetzung ist eine Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung.

Beispiel: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG

› In den Tätigkeitsgruppen II bis V können die erforderlichen Fortbildungsstunden auch durch mehrere Fortbildungsmaßnahmen angesammelt werden.

› Fortbildungen können sein: Maßnahmen auf Basis der (Muster-) Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer oder andere gleichwertige Maßnahmen.

› Kurse auf Basis zertifizierter Angebote von KVen, Kammern, ärztlichen Fachverbänden, und anderen anerkannten Bildungsträgern im Gesundheitswesen.

Am Schluss steht die Selbssteinordnung

Am Schluss steht für jede MFA, die unter dem Tarifvertrag weiter Karriere machen möchte, die Selbsteinordnung:

› Welche Eigenschaften, Fähigkeiten und Stärken habe ich, die mich zu der angestrebten Position befähigen?

› Welche Qualifikationen fehlen mir, welche Schwachpunkte habe ich, was an mir könnte hinderlich sein für die Position?

› Welche Fähigkeiten müsste ich weiterentwickeln?

› Was sind die Ziele der Stelle? Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind konkret mit ihr verbunden? Was? Wie? Wann? Womit?

› Welche Befugnisse und Kompetenzen habe ich (Weisungsbefugnis, eigenständiger Entscheidungsrahmen, eigenes Budget, zeitlicher und finanzieller Spielraum, Postvollmacht oder Unterschriftsberechtigung)?

› Wie ist der kommunikative Austausch institutionell geregelt - beispielsweise über Mitarbeiter-Jahresgespräche, Zielvereinbarungsgespräche, regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Chef?

› Gibt eine Vereinbarung zur Mitarbeiterförderung, einen schriftlich festgelegten Schulungsplan, eine Regelung der kontinuierlichen Fortbildung oder den Besuch von Fachausstellungen, Messen, sowie Angebote zur Hospitation?

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