Ausbau zur Uniklinik

Kartellamt erlaubt Übernahme von Cottbuser Krankenhaus

Kartellamt hat keine Einwände gegen die Übernahme des Carl-Thiem-Klinikums durch das Land Brandenburg.

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Bonn. Das Land Brandenburg darf das Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum (CTK) übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn entschieden. Das CTK Cottbus und seine Tochtergesellschaften befinden sich bislang in Trägerschaft der Stadt Cottbus. Das Klinikum soll künftig als Universitätsklinik für die in der Lausitz geplante staatliche Medizinerausbildung dienen. „Gegen den Erwerb des Krankenhausbetriebs des CTK Cottbus durch das Land und den nachfolgenden Ausbau des CTK zu einem Uniklinikum bestehen keine kartellrechtlichen Bedenken“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Das CTK im Südosten von Brandenburg habe zwar angesichts nur weit verstreuter, kleinerer Wettbewerber sehr hohe Marktanteile. Allerdings kämen hier keine weiteren Marktanteile hinzu, weil das Land Brandenburg bisher nicht selbst auf dem Krankenhausmarkt tätig war.

Mundt betonte, dass die Bundesländer als Krankenhausplanungsbehörde und als gesetzlich vorgesehener Finanzierer von Investitionskosten bei allen öffentlich zugelassenen Krankenhäusern auf der einen Seite und als Eigentümer von Universitätskliniken auf der anderen Seite eine Doppelrolle einnehmen. „Diese Mehrfachverantwortung in einer Hand ist ordnungspolitisch nicht unproblematisch“, sagte Mundt. „Die Länder müssen daher darauf achten, dass freigemeinnützige, private und auch kommunale Krankenhausträger hier nicht indirekt gegenüber den Universitätskliniken benachteiligt werden.“ (lass)

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