Klinikabrechnung
Krankenkasse muss nicht für stationäre Behandlung bei mittelschwerer Depression zahlen
Ein längerer Klinikaufenthalt von Patienten mit mittelschwerer Depression muss vom Krankenhaus begründet werden. Ohne Begründung riskiert die Klinik den Anspruch auf Bezahlung durch die Krankenkasse. Das geht aus einem Urteil des LSG Schleswig hervor.