Kasse muß verordnete Mistel-Präparate auch bei Brustkrebs zahlen
DÜSSELDORF (iss). Ärzte dürfen bei der Behandlung von Krebspatienten nicht verschreibungspflichtige anthroposophische Mistelpräparate auch außerhalb der palliativen Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf (SG) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.