Zyto-Rezeptur
Kassen dürfen günstigste Apotheke suchen
KASSEL.Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Versorgung mit Zytostatikazubereitungen über eine Ausschreibung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Apothekers gegen entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom November abgewiesen, bestätigte ein Sprecher in Karlsruhe auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Das BSG hatte zur Begründung erklärt, angesichts der Direktbelieferung der Praxen greife das Apothekenwahlrecht der Versicherten hier nicht.
Die Verfassungsrichter hatten daran offenbar nichts auszusetzen; ihr Beschluss erging ohne Begründung. (mwo)
Az.: BVerfG 1 BvR 591/16, BSG B 3 KR 16/15 R