Kassen müssen im Einzelfall Differenz bei Arznei zahlen

Veröffentlicht:
Urteil: Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen.

Urteil: Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen.

© Gina Sanders / fotolia.com

KÖLN (iss). Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen. Das hat das Sozialgericht Aachen (SG) jetzt in einem nicht rechtskräftigen Urteil zum Asthma-Mittel Alvesco® festgestellt.

Ein Patient, der seit 2005 mit dem Medikament behandelt wird, hatte seine Krankenkasse auf Erstattung der Differenz zum Festbetrag verklagt.

Das SG gab ihm Recht. Der Wirkstoff Ciclesonid, den Alvesco® enthält, ist der einzige, der bei dem Patienten keinen schmerzhaften Mundsoor auslöst. Dies hatten zahlreiche Behandlungsversuche mit Festbetragsarzneimitteln gezeigt.

"Bei dieser Sachlage hat der Kläger einen Anspruch auf Versorgung mit Alvesco® zu Lasten der GKV ohne Beschränkung auf den Festbetrag, da nur durch dieses Arzneimittel der Kläger entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß versorgt wird", so das Gericht.

Es hat die Berufung zum Landessozialgericht zugelassen.

Az.: S 13 KR 170/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung