Direkt zum Inhaltsbereich

Kassen müssen im Einzelfall Differenz bei Arznei zahlen

Veröffentlicht:
Urteil: Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen.

Urteil: Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen.

© Gina Sanders / fotolia.com

KÖLN (iss). Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen. Das hat das Sozialgericht Aachen (SG) jetzt in einem nicht rechtskräftigen Urteil zum Asthma-Mittel Alvesco® festgestellt.

Ein Patient, der seit 2005 mit dem Medikament behandelt wird, hatte seine Krankenkasse auf Erstattung der Differenz zum Festbetrag verklagt.

Das SG gab ihm Recht. Der Wirkstoff Ciclesonid, den Alvesco® enthält, ist der einzige, der bei dem Patienten keinen schmerzhaften Mundsoor auslöst. Dies hatten zahlreiche Behandlungsversuche mit Festbetragsarzneimitteln gezeigt.

"Bei dieser Sachlage hat der Kläger einen Anspruch auf Versorgung mit Alvesco® zu Lasten der GKV ohne Beschränkung auf den Festbetrag, da nur durch dieses Arzneimittel der Kläger entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß versorgt wird", so das Gericht.

Es hat die Berufung zum Landessozialgericht zugelassen.

Az.: S 13 KR 170/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aufklärung zu Risikogruppen essenziell

Netzhautablösung: Warnzeichen rechtzeitig erkennen

Lesetipps
Blick in den Gerichtssaal des VG Gelsenkirchen bei Eröffnung der Verhandlung

© Christoph Reichwein / dpa / picture alliance

Entscheidung steht noch aus

Urteil zur Landarztquote: Mediziner erwägen Gang in nächste Instanz

Dreidimensionale medizinische Illustration des Varicella-Zoster-Virus, einem Virus das Windpocken, Hautblasen, Nesselsucht, Wunden und Gürtelrose verursacht.

© Corona Borealis / stock.adobe.com

Atypische Symptome

Kasuistik: Periphere Fazialisparese mit erstaunlicher Ursache