Kassen müssen im Einzelfall Differenz bei Arznei zahlen

Veröffentlicht:
Urteil: Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen.

Urteil: Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen.

© Gina Sanders / fotolia.com

KÖLN (iss). Krankenkassen müssen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen, die oberhalb des Festbetrags liegen. Das hat das Sozialgericht Aachen (SG) jetzt in einem nicht rechtskräftigen Urteil zum Asthma-Mittel Alvesco® festgestellt.

Ein Patient, der seit 2005 mit dem Medikament behandelt wird, hatte seine Krankenkasse auf Erstattung der Differenz zum Festbetrag verklagt.

Das SG gab ihm Recht. Der Wirkstoff Ciclesonid, den Alvesco® enthält, ist der einzige, der bei dem Patienten keinen schmerzhaften Mundsoor auslöst. Dies hatten zahlreiche Behandlungsversuche mit Festbetragsarzneimitteln gezeigt.

"Bei dieser Sachlage hat der Kläger einen Anspruch auf Versorgung mit Alvesco® zu Lasten der GKV ohne Beschränkung auf den Festbetrag, da nur durch dieses Arzneimittel der Kläger entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß versorgt wird", so das Gericht.

Es hat die Berufung zum Landessozialgericht zugelassen.

Az.: S 13 KR 170/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter