Kassenbeitrag: Zweite Chance bei Fristversäumnis

KASSEL (mwo). Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben noch eine zweite Chance, wenn sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig vorgelegt haben.

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Zwar dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen, wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, eine Frist für die Nachweise festsetzen und bei Versäumnis dieser Frist den Höchstbeitrag festsetzen. Ein Widerspruch eröffnet dann aber eine neue Chance.

Im konkreten Fall hatte ein Mitglied der BKK für Heilberufe erst mit dem Widerspruch seine Einkommensteuerbescheide vorgelegt. Die BKK muss die Beiträge nun rückwirkend neu festsetzen, urteilte das BSG.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 12 KR 30/07 R

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