Direkt zum Inhaltsbereich

Wiedereingliederung

Kaum Mitbestimmung

Veröffentlicht:

ERFURT. Die Mitbestimmung des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement für kranke oder behinderte Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied (Az.: 1 ABR 14/14).

Danach beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht auf die Frage, "wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann." Die konkrete Umsetzung im Einzelfall sei dann aber allein Sache des Arbeitgebers. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Primärversorgung

Studie: Immer mehr Hausarztpraxen setzen auf Teamarbeit

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt