Direkt zum Inhaltsbereich

Wiedereingliederung

Kaum Mitbestimmung

Veröffentlicht:

ERFURT. Die Mitbestimmung des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement für kranke oder behinderte Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied (Az.: 1 ABR 14/14).

Danach beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht auf die Frage, "wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann." Die konkrete Umsetzung im Einzelfall sei dann aber allein Sache des Arbeitgebers. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Hauptstadtkongress

Patientensteuerung funktioniert nur mit Vertrauen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Lesetipps
Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht

Darstellung einer Lunge: Farbige 3D-Computertomographie (CT) in axialer Ebene bei interstitieller Lungenerkrankung (ILD).

© K.H. Fung / Science Photo Library

Warnzeichen trockener Reizhusten

Wenn bei Rheuma die Lunge knistert