Neuregelung

Kein Honorarausgleich für Heilmittelerbringer wegen verschobener Richtlinie

Weil die neue Heilmittelrichtlinie erst zum Jahreswechsel in Kraft tritt, verzögern sich bei Physiotherapeuten & Co. auch höhere Honorare. Eine Kompensation dafür gibt es nicht.

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Berlin. Weil die Neuregelung der Heilmittelrichtlinie erst zum Jahresanfang 2021 startet, können Heilmittelerbringer erst im kommenden Jahr mit höheren Honoraren rechnen. Ein Ausgleich für die erst später erfolgenden Honoraranpassungen wird es aber nicht geben. Das hat BMG-Staatssekretär Thomas Gebhart auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Achim Kessler erklärt.

Anfang September hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Verschiebung beschlossen und gab damit einem Antrag der KBV statt. Die hatte darauf verwiesen, dass bisher nur wenige Anbieter das Zertifzierungsverfahren für die angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen hätten.

Daher stünden die nötigen Software-Updates vermutlich Anfang Oktober noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Als Folge verschieben sich mit der Richtlinie auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung. Entsprechend ergeben sich ebenfalls Verzögerungen bei den Preisverhandlungen.

Kessler kritisierte – wie zuvor seine Grünen-Kollegin Maria Klein-Schmeink –, zu spät eingereichte Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter dürften nicht dazu führen, dass Heilmittelerbringern finanzielle Nachteile entstehen. Der Linken-Politiker forderte „unbürokratische Übergangsregelungen“, was die Bundesregierung aber ablehnt.

Als einziges formales Zugeständnis stellte der BMG-Staatssekretär in Aussicht, dass die Vertragsparteien die Schiedsstelle schon vor dem 1. Januar 2021 anrufen können, um im Falle gescheiterter Verhandlungen eine rasche Festsetzung der Preise zu erreichen. (fst)

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