Recht

COVID-19: Kein Schadenersatz wegen angeblichen Corona-Impfschadens

Auch Landgericht Rottweil sieht ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ bei einer COVID-Impfung und weist eine Schadensersatzklage gegen BioNTech ab.

Veröffentlicht:
Eine Impfung

Nach Corona-Impfung: kein Schadenersatz wegen angeblichen Impfschaden.

© benjaminnolte / stock.adobe.com

Rottweil. Nach dem Landgericht Düsseldorf hat nun auch das Landgericht Rottweil eine Schadenersatzklage gegen BioNTech wegen eines angeblichen Corona-Impfschadens abgewiesen. Unabhängig von einem möglichen Schaden scheide Schadenersatz schon deshalb aus, weil für die Impfung ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestehe.

Der 58-jährige Kläger hatte einen Augeninfarkt erlitten, wodurch sich die Sehkraft seines rechten Auges erheblich verschlechterte. Dies führt er auf seine Coronaimpfung zurück. Vom Impfstoffhersteller BioNTech forderte er Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro.

Gericht hat Klage abgewiesen

Das Landgericht Rottweil wies die Klage nun ab. Es ließ dabei offen, ob der Augeninfarkt durch die Impfung verursacht wurde. Denn schon die anderweitigen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

Nach dem Arzneimittelgesetz hafte ein Impfstoffhersteller für Nebenwirkungen nur bei unzulänglichen Fach- oder Gebrauchsinformationen oder dann, wenn „das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (sogenanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis)“.

Hier hätten die EU-Kommission und die Arzneimittelbehörden der EU-Staaten „durchgängig ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis angenommen“. Vor diesem Hintergrund hätte der Kläger anführen müssen, warum diese Einschätzung nach damaligen oder auch nach neuen medizinischen Erkenntnissen falsch war. Stattdessen habe er nur „auf nicht verifizierte Verdachtsmeldungen von Impfschäden“ sowie auf „aus dem Internet übernommene Einzelmeinungen“ verwiesen.

Fehler in der Gebrauchsinformation waren nicht erkennbar

Als unerheblich für die aktuelle Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses stufte das Landgericht Rottweil es ein, dass Langzeitstudien aufgrund des zeitlichen Ablaufs noch nicht vorliegen können. Auch die von ihm behauptete politische Einflussnahme auf die Zulassungsentscheidungen habe der Kläger nicht näher dargelegt. Fehler in der Gebrauchsinformation seien ebenfalls nicht erkennbar.

Ähnlich hatte auch schon das Landgericht Düsseldorf entschieden. Bei empfohlenen Impfungen ist auch eine staatliche Impfopferentschädigung möglich. Hierüber hatten beide Landgerichte nicht zu entscheiden, zuständig wären die Sozialgerichte. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei