Kein Schadensersatz für leichtsinnigen Fußgänger

SAARBRÜCKEN (dpa). Ein Fußgänger, der leichtsinnig eine Straße überquert, riskiert bei einem Unfall sämtliche Schadensersatzansprüche. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall hat ein Fußgänger einen Unfall so erheblich mitverschuldet, dass der Autofahrer nicht haftet. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Fußgängers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger hatte nach Darstellung des Gerichts mit dunkler Kleidung nachts eine innerstädtische Straße abseits einer Fußgängerampel überquert.

Dabei wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Fußgänger die Fahrbahn offenbar blindlings betreten und sich damit selbst der Gefahr ausgesetzt.

Az.: 4 U 200/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Transplantation von Beta-Zellen

Neue Zelltherapie-Optionen bei Diabetes

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung