Kein Schadensersatz für leichtsinnigen Fußgänger

SAARBRÜCKEN (dpa). Ein Fußgänger, der leichtsinnig eine Straße überquert, riskiert bei einem Unfall sämtliche Schadensersatzansprüche. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall hat ein Fußgänger einen Unfall so erheblich mitverschuldet, dass der Autofahrer nicht haftet. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Fußgängers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger hatte nach Darstellung des Gerichts mit dunkler Kleidung nachts eine innerstädtische Straße abseits einer Fußgängerampel überquert.

Dabei wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Fußgänger die Fahrbahn offenbar blindlings betreten und sich damit selbst der Gefahr ausgesetzt.

Az.: 4 U 200/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus