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Fitnesstraining

Kein Schmerzensgeld für Muskelkater

Sporttreibende müssen mit Muskelkater und Kopfschmerzen rechnen, so das Landgericht Köln.

Veröffentlicht:

KÖLN. Wer nach einem Fitnesstraining einen mehrtägigen Muskelkater bekommt, kann kein Schmerzensgeld beanspruchen.

Muskelkater und auch begleitende Kopfschmerzen sind nach dem Sport nicht überraschend und müssen üblicherweise hingenommen werden, wie jetzt das Landgericht Köln entschied. Es wies damit eine Frau ab, die ein sogenanntes EMS-Probetraining absolviert hatte.

EMS steht für Elektro-Myo-Stimulationstraining. Hierbei werden Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert, während die Sportler Übungen wie Situps oder Kniebeugen machen. Der Strom soll dazu führen, dass die Muskeln voll ausgelastet und zum Wachsen angeregt werden.

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte die Klägerin in einem Studio ein EMS-Probetraining gebucht. Doch danach stellten sich Beschwerden ein.

Muskelkater ist keine erhebliche Einschränkung

Sie klagte über Kopfschmerzen, Unwohlsein und Muskelkater. Ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut deute auf ein Auflösen von Muskelfasern hin. Es habe ein akutes Nierenversagen gedroht.

Bis heute leide sie an Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Vom Studiobetreiber forderte sie 5500 Euro Schmerzensgeld.

Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger gab jedoch Entwarnung. Die Gefahr eines Nierenversagens habe nicht bestanden. Die anhaltenden Kopf- und Gliederschmerzen sowie die Schlafstörungen seien nicht auf das EMS-Training zurückzuführen.

Nachvollziehbar sei lediglich, dass die Klägerin sich wegen der ungewohnten Belastung "wenige Tage" unwohl fühlte und als Begleiterscheinung eines starken Muskelkaters auch Kopfschmerzen hatte.

Doch ein Muskelkater ist keine derart erhebliche Einschränkung, die einen Schmerzensgeldanspruch begründen kann, urteilte das Landgericht Köln. (fl/mwo)

Az.: 18 O 73/16

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