Arbeitskampf

Kein Streikaufruf im Klinik-Intranet

Veröffentlicht:

ERFURT. Arbeitnehmer und Gewerkschafter dürfen nicht über den dienstlichen E-Mail-Account zum Streik aufrufen. Eine solche gegen sich gerichtete Verwendung des firmeneigenen Intranets muss der Arbeitgeber nicht dulden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer Helios-Klinik entschied.

Im entschiedenen Fall hatte die Gewerkschaft Verdi die 870 Beschäftigten der Helios-Klinik Emil von Behring in Berlin zu einem Warnstreik aufgerufen. Über das Intranet leitete ein Betriebsratsmitglied diesen Aufruf an alle Mitarbeiter weiter.

Es unterschrieb allerdings nicht als Betriebsrat, sondern "Für die Verdi-Betriebsgruppe". Die Klinik will festgestellt wissen, dass sie dies nicht dulden muss.

Wie schon die Vorinstanzen gab nun auch das BAG der Klinik recht. Die Nutzung des Intranets des Arbeitgebers sei eine unzulässige "Beeinträchtigung seines Eigentums". Er könne daher verlangen, dies zu unterlassen.

Das gelte unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer den Zugang zum Intranet und die E-Mail-Adressen der Kollegen einfach als normaler Arbeitnehmer oder in einer Funktion, hier als Betriebsrat, bekommen hat. So oder so könne nicht verlangt werden, dass ein Arbeitgeber mit eigenen Betriebsmitteln einen gegen sich selbst gerichteten Arbeitskampf unterstützt.

Dabei hat das BAG nicht entschieden, ob auch allein das Verzeichnis der betrieblichen E-Mail-Adressen oder sogar jede einzelne betriebliche Mail-Adresse in diesem Sinne als geschützte "Betriebsmittel" gelten.

Wenn nicht, könnten Gewerkschafter die Mail-Adressen nutzen, um von außen her einen Streikaufruf zu verbreiten. Nach den vorläufigen Gründen des Erfurter Urteils könnte der Arbeitgeber auch ein solches Vorgehen möglicherweise untersagen. (mwo)

Az.: 1 ABR 31/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Rolle als Mediziner ausgenutzt“

Hundertfacher Missbrauch: 20 Jahre Haft für Arzt gefordert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was wäre Ihre Lieblings-GOP in der GOÄneu, Dr. Beier?

Kein Loskommen vom Nikotin

E-Zigaretten – hohes Suchtpotenzial bei Nichtrauchern

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Tobias Riether auf der Bühne

© Die Hauptstadtfotografen / Joerg Unkel

Porträt

Ein Zahnarzt und Ballermann-Sänger: Tobias Riether

Ältere Diabetikerin, die ihren Blutzuckerspiegel zu Hause mit einem kontinuierlichen Glukosemessgerät kontrolliert.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Deprescribing bei Typ-2-Diabetes

Diabetes bei Älteren: Chancen und Risiken einer Polypharmazie