Arbeitskampf

Kein Streikaufruf im Klinik-Intranet

Veröffentlicht:

ERFURT. Arbeitnehmer und Gewerkschafter dürfen nicht über den dienstlichen E-Mail-Account zum Streik aufrufen. Eine solche gegen sich gerichtete Verwendung des firmeneigenen Intranets muss der Arbeitgeber nicht dulden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer Helios-Klinik entschied.

Im entschiedenen Fall hatte die Gewerkschaft Verdi die 870 Beschäftigten der Helios-Klinik Emil von Behring in Berlin zu einem Warnstreik aufgerufen. Über das Intranet leitete ein Betriebsratsmitglied diesen Aufruf an alle Mitarbeiter weiter.

Es unterschrieb allerdings nicht als Betriebsrat, sondern "Für die Verdi-Betriebsgruppe". Die Klinik will festgestellt wissen, dass sie dies nicht dulden muss.

Wie schon die Vorinstanzen gab nun auch das BAG der Klinik recht. Die Nutzung des Intranets des Arbeitgebers sei eine unzulässige "Beeinträchtigung seines Eigentums". Er könne daher verlangen, dies zu unterlassen.

Das gelte unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer den Zugang zum Intranet und die E-Mail-Adressen der Kollegen einfach als normaler Arbeitnehmer oder in einer Funktion, hier als Betriebsrat, bekommen hat. So oder so könne nicht verlangt werden, dass ein Arbeitgeber mit eigenen Betriebsmitteln einen gegen sich selbst gerichteten Arbeitskampf unterstützt.

Dabei hat das BAG nicht entschieden, ob auch allein das Verzeichnis der betrieblichen E-Mail-Adressen oder sogar jede einzelne betriebliche Mail-Adresse in diesem Sinne als geschützte "Betriebsmittel" gelten.

Wenn nicht, könnten Gewerkschafter die Mail-Adressen nutzen, um von außen her einen Streikaufruf zu verbreiten. Nach den vorläufigen Gründen des Erfurter Urteils könnte der Arbeitgeber auch ein solches Vorgehen möglicherweise untersagen. (mwo)

Az.: 1 ABR 31/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwalt wurde erst zu früh, dann zu spät aktiv

Widerspruch gegen E-Mail einer KV-Mitarbeiterin lief ins Leere

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an