Kein Zwang zum Basistarif für Hartz-IV-Empfänger

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Privat krankenversicherte Sozialhilfeempfänger können nicht gezwungen werden, in den günstigen Basistarif zu wechseln. Allerdings muss das Sozialamt die Mehrkosten dann nicht bezahlen, wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München entschieden hat.

Im Streitfall hatte eine privatversicherte Sozialhilfeempfängerin monatlich 850 Euro an Prämien, allein 300 Euro davon für einen Risikozuschlag. Der jährliche Eigenanteil belief sich auf 400 Euro. Der Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge als zu teuer ab und verwies auf den Basistarif.

Das LSG entschied, dass die Behörde mit dieser Forderung über das Ziel hinausschoss. Der Sozialhilfeträger könne nicht die Kündigung der Versicherung verlangen. Er sei vielmehr verpflichtet, die "angemessenen" Kosten einer privaten Krankenversicherung zu erstatten.

Als angemessen gelten dabei die Beiträge nach dem Basistarif. Einen Zwang zum Tarifwechsel in diesen günstigsten Privattarif sehe das Gesetz allerdings nicht vor, heißt es in dem Münchener Urteil vom 19. Juli 2011.

Von Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfängern verlangen die privaten Kassen dabei auf Antrag nur den halben Beitragssatz. Für Hartz-IV-Empfänger hatte das Bundessozialgericht die Jobcenter zur Kostenübernahme verpflichtet (Az.: B 4 AS 108/10 R).

Az.: L 8 SO 26/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?