Kein sofortiger Rauswurf bei grober Beleidigung

MAINZ (dpa). Nennt ein Mitarbeiter seinen Chef einen "Wichser", darf er trotzdem nicht ohne weiteres rausgeworfen werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Veröffentlicht:

Nach Meinung des Gerichts ist auch bei grober Beleidigung eines Vorgesetzten eine vorherige Abmahnung sinnvoll, wenn zu erwarten sei, dass sie ihre Wirkung auf den Mitarbeiter nicht verfehle und sich daher der Vorfall auch nicht wiederholen werde.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte nach einer Krankmeldung eine verbale Auseinandersetzung mit einem Vorgesetzten, in deren Verlauf er ihn als "Wichser" bezeichnete. Ihm flatterte daraufhin die fristlose Kündigung ins Haus. Das LAG winkte jedoch ab.

Zwar sei das Verhalten des Klägers eine grobe Ehrverletzung des Vorgesetzten, der Rauswurf aber dennoch unverhältnismäßig. Der Arbeitgeber hätte nicht auf eine vorherige Abmahnung verzichten dürfen.

Die Richter stellten allerdings auch klar, dass ein solches Verhalten des Mitarbeiters nicht sanktionslos bleiben müsse. Nur dürfe der Rauswurf nicht die erste und einzige Antwort des Arbeitgebers sein.

Az.: 2 Sa 232/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Umfrage beim Ärztetag: Welche KI-gestützten Systeme nutzen Sie?

Lesetipps
Der 128. Deutsche Ärztetag findet von 07. bis 10. Mai in Mainz statt.

© Christian Glawe-Griebel/helliwood.com

Themenseite

Alle Berichte vom Ärztetag im Überblick