Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil zu Lucentis

Keine Auseinzelung ohne Zulassung

Das Urteil ist gefällt: Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg wird das AMD-Präparat Lucentis® durch Auseinzelung verändert - und das bedarf der Zulassung.

Veröffentlicht:
Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Für die Auseinzelung von Lucentis® bedarf es einer eigenen arzneimittelrechtlichen Zulassung.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Für die Auseinzelung von Lucentis® bedarf es einer eigenen arzneimittelrechtlichen Zulassung.

© Thomas Hansen / fotolia.com

HAMBURG/NÜRNBERG. In der juristischen Endlos-Auseinandersetzung um den VEGF-Hemmer Lucentis® (Ranibizumab) hat der Hersteller Novartis einen weiteren Etappensieg errungen. Der Streit wird allerdings weitergehen: Das Unternehmen Apozyt hat am Mittwoch angekündigt, in Revision zu gehen.

Das Landgericht Hamburg hat nun im Rechtsstreit mit Apozyt, das sich auf die Herstellung steriler Rezepturarzneimittel spezialisiert hat, entschieden, dass die Auseinzelung des Präparats, das gegen altersbedingte feuchte Makuladegeneration eingesetzt wird, einer eigenen arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte das Landgericht das Verfahren ausgesetzt und eigens den Europäischen Gerichtshof bemüht, um den Herstellungsbegriff zu klären und ob das Procedere von Apozyt einer eigenen Zulassung bedarf.

Der EuGH hatte entschieden, eine gesonderte Zulassungspflicht gebe es dann nicht, wenn das Arzneimittel durch die Auseinzelung nicht verändert wird und wenn die jeweilige Fertigspritze aufgrund eines individuellen Rezepts angefertigt wird.

Bindungsaffinität nimmt ab

Im weiteren Verfahren hatte das Landgericht Experten mit Studien zu möglichen Veränderungen der Eigenschaften von Ranibizumab aufgrund der Auseinzelung herangezogen.

Die Laboruntersuchungen (in vitro) zeigten, dass die wichtige Bindungsaffinität von Ranibizumab ab dem ersten Tag nach Umfüllen in eine Fertigspritze abnimmt - das Arzneimittel somit an Wirksamkeit verliert.

In einer ersten Reaktion hat Novartis die Entscheidung des Landgerichts Hamburg begrüßt. Damit sei sichergestellt, dass Patienten ein sicheres, wirksames und verträgliches Lucentis® gemäß der erteilten Zulassung erhalten.

Auch in Sozialgerichtsverfahren, so etwa vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, war entschieden worden, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf nicht ausgeeinzeltes Lucentis® haben. Das entspricht auch der Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes. (HL)

Az.: 416 HKV 78/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung der BCVA zu verschiedenen Zeitpunkten (sekundärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Leichte Handhabung, korrekte Verabreichung

Aflibercept-Biosimilar in anwenderfreundlicher Fertigspritze

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

© Science Photo Library / ALAN FROHLICHSTEIN

Zulassungserweiterung für VEGF-Inhibitor bei Makulaödem infolge eines RVV

Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bayer Vital GmbH, Leverkusen

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einschätzung von Kollegen

Was das Aus der Telefon-AU tatsächlich für den Praxisalltag bedeutet

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen

Lesetipps
Ein Fußballspieler hält sich seinen Knöchel, ein Helfer assistiert ihm.

© massimhokuto / stock.adobe.com

Orthese selten nötig

Das ist bei Sprunggelenksverletzungen zu beachten

Eine Frau sitzt auf dem Bett und hält sich eine Wärmflasche auf den Bauch.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose