Keine Eigenheimzulage für Ferienhäuser

MÜNCHEN (ava). Spanien, Italien Frankreich - wer in einem anderen EU-Staat eine Immobilie kauft, bekommt dafür keine staatliche Unterstützung. Das geht aus einer am Mittwoch in München veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

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Es sei europarechtlich nicht geboten, einem in Deutschland lebenden Steuerzahler eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu gewähren, so die Bundesfinanzrichter.

Ein Arzt hatte eine Eigenheimzulage plus Kinderzulage für sein Haus auf Kreta verlangt. Der Arzt war Grieche, hatte jedoch in Deutschland seine Praxis.

Das Finanzgericht hatte dem Kläger zunächst unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union die Zulage gewährt. Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht.

Der Gesetzgeber habe mit der bereits 2006 ausgelaufenen Eigenheimzulage den Wohnungsbau fördern wollen, um den Wohnungsbestand im Inland zu vermehren, argumentierte der Bundesfinanzhof. Dieses Ziel könne durch eine Zulage für im Ausland gelegene Zweitwohnungen nicht erreicht werden.

Die Anschaffung einer zusätzlichen Wohnung auf Kreta wirke sich auf den nationalen Wohnungsmarkt nicht aus. Der Bundesfinanzhof traf damit auch ein grundsätzliches Urteil zu Steuervergünstigungen, die Deutschland demnach nicht gewähren muss, wenn das eigentliche Ziel nur im Inland erreicht werden kann.

Az.: IX R 20/09

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