Direkt zum Inhaltsbereich

Keine Entschädigung bei Tod nach Einbruch

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (ava). Erleidet ein Grundstücksbesitzer nach einem Einbruch in seinem Haus einen Schlaganfall und verstirbt in dessen Folge, steht seiner Witwe keine Opferentschädigung zu. Die staatliche Hilfe entfällt zumindest dann, wenn der Täter mit dem Opfer gar keinen körperlichen Kontakt hatte und allein die Aufregung über den Einbruch die Ursache seines Todes war. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden (Az. S 18 VG 18/09). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, befanden sich der Hausbesitzer und seine Frau während des Einbruchs im Keller des Gebäudes und hörten lediglich Geräusche über sich. Da der dann wieder unbemerkt entschwundene Dieb die in den Räumen aufgefundenen Autoschlüssel hatte mitgehen lassen, befürchteten beide noch tagelang seine Rückkehr, um möglicherweise damit den Wagen aus der Garage zu entwenden. Offenbar in Folge dieser ständigen Anspannung erlitt der Mann fünf Tage später einen Schlaganfall und verstarb daran. Der zuständige Landschaftsverband Westfalen-Lippe lehnte aber den Antrag der 61-jährigen Witwe auf Opferentschädigung ab. Zu Recht, wie das Sozialgericht urteilte. "Es hat nämlich kein zur Entschädigung berechtigender tätlicher Angriff auf den dann verstorbenen Hausbesitzer stattgefunden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer diese Entscheidung. Vielmehr handele es sich bei dem Einbruchdiebstahl um ein Vermögensdelikt, das sich nicht gegen die körperliche Integrität der Eheleute gerichtet habe - selbst wenn dabei die Privatsphäre der beiden verletzt worden sein sollte.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Daten zur lipidologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko aus der VESALIUS-REAL-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [7]

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Therapieumstellung versus -verbleib: Risiken für Schlaganfälle/systemische Embolien und schwere Blutungen

© Springer Medizin Verlag GmbH

Neue Daten zu DOAK-Therapiewechsel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, München, und der Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Mehr als nur Laufen

Gehtraining bei pAVK: Wie Hausärzte unterstützen können

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick