Keine Extrawurst für Verwandte

NEU-ISENBURG (eb/lu). Ärzte, die Familienangehörige in der Praxis beschäftigen, sollten dafür nicht auf einen Arbeitsvertrag verzichten.

Veröffentlicht:

Hintergrund ist, dass das Finanzamt Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen nur anerkennt, wenn so vorgegangen wird wie bei Fremd-Angestellten auch.

Das heißt für Praxischefs: Abmachungen etwa mit der Ehefrau oder den Kindern sollten schriftlich fixiert werden, auch wenn dazu grundsätzlich keine Pflicht besteht. Zudem muss der Arbeitsvertrag den Gepflogenheiten entsprechen, wie sie zwischen Fremden üblich sind.

Dazu gehört, dass das Gehalt monatlich vom Betriebskonto auf ein Konto überwiesen wird, auf das nur der Beschäftigte Zugriff hat. Sonst besteht die Gefahr, dass das Finanzamt den Abzug dieser Personalkosten als Betriebsausgabe verweigert. Die Höhe des Gehaltes und andere Leistungen sollten ebenso einem Fremdvergleich standhalten.

Um Ärzten die Arbeit zu erleichtern, hat der NAV-Virchow-Bund Musterarbeitsverträge für mitarbeitende Ehegatten herausgegeben.(info@nav-virchowbund.de). Eine Beschäftigung im Minijob ist für Ärzte und ihre Familie im Übrigen steuerlich recht attraktiv.

Lesen Sie dazu auch: Angehörige in der Praxis helfen Steuern sparen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Empfehlungen für die Geldanlage

Geld und Vermögen: Mit ein bisschen Optimismus ins Finanzjahr 2026

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Chancen und Risiken das Anlagejahr 2026 bringt

Geld & Vermögen

Nicht nur Gold, auch Silber ist im Aufwind

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Robert Koch-Institut

Impfkalender für 2026: Die Neuerungen im Überblick

Medizinische Rehabilitation

Wie Ärzte beim beim Reha-Antrag unterstützen können

Lesetipps
Diabetespatientin spritzt sich Insulin mit Insulinpen

© Goffkein / stock.adobe.com

Wenig bekannte Insulinkomplikation

Vorsicht bei Insulininjektionen: Nicht immer dieselbe Stelle nehmen

Eine kalorienarme, pflanzenbasierte Kost für mehrere Tage am Stück pro Monat kann Patienten und Patientinnen mit Morbus Crohn bei der Remission helfen.

© rh2010 / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?