Silikonbrüste

Keine Karriere als Polizistin?

Polizeidienst nach Schönheits-Ops: Mehrere Gerichter haben sich schon mit dem Thema Brustvergrößerungen und Diensttauglichkeit beschäftigt. Gelsenkirchener Richter müssen entscheiden, ob Polizistinnen Brustimplantate haben dürfen.

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Dürfen Polizeibeamtinnen sich die Brüste vergrößern lassen?

Dürfen Polizeibeamtinnen sich die Brüste vergrößern lassen?

© b-d-s / Thinkstock

GELSENKIRCHEN. Sind Brustimplantate aus Silikon ein Hinderungsgrund für den Polizeidienst? Mit dieser Frage muss sich am Mittwoch erneut das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befassen.

Eine 31 Jahre alte Frau aus Dortmund hatte sich 2013 für den gehobenen Dienst beworben. Der Polizeiarzt lehnte ab. Bewerber mit Brustimplantaten seien Dienstuntauglich. Es bestehe die Gefahr, dass die Einlage bei den manchmal robusten Einsätzen reiße. Die Folge könne eine anhaltende Dienstunfähigkeit sein.

Klägerin sei Sonderfall

Gegen die Ablehnung setzte sich die Frau zur Wehr und zog gegen das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherrn vor Gericht. Sie sieht sich als Sonderfall, weil ihre Implantate hinter der Muskulatur eingesetzt seien.

Notwendig war die Operation aus gesundheitlichen Gründen nicht. Die Implantate seien aus rein kosmetischen Gründen eingesetzt worden, sagte ein Gerichtssprecher.

Weil die Kammer nicht allein über die gesundheitlichen Risiken befinden wollte, wurde im vergangenen Jahr ein Gutachter beauftragt. Am zweiten Prozesstag soll die Expertenmeinung gehört und ein Urteil gefällt werden.

Gerichte urteilten unterschiedlich

Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Implantaten in der Brust wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht für den Polizeidienst geeignet. Gerichte urteilen mitunter aber anders.

Gute Chancen hätte die Klägerin aus Dortmund beispielsweise, wenn die Gelsenkirchener Richter einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München folgen.

Dort waren die Richter im vergangenen September einer fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt. Der Mediziner kam zu dem Schluss, dass bei Implantaten hinter den Muskeln kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst besteht.

Die Einschätzung des Polizeiarztes hatte die Kammer als zu pauschal gewertet. Der Polizeiarzt hatte die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst als nicht gegeben eingestuft. Vor allem beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen könnten die Implantate beschädigt werden.

In Baden-Württemberg hatte vor zwei Jahren eine abgelehnte Bewerberin Erfolg, nachdem sie sich direkt an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt hatte. Der Polizeiarzt hatte sie wegen der Silikonimplantate zuvor abgelehnt. (dpa)

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