Gesetzentwurf

Keine Medizinprodukte mehr bei Kaffeefahrten!

Senioren in die Walachei karren und dort mit überteuerten Nahrungsergänzungsmitteln und Medtech-Produkten über den Tisch ziehen: Das soll ein Ende haben.

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Bus im Kaffee: Auf berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten soll es nach dem Willen der Justizministerin in Zukunft keine Medizinprodukte mehr zum Kauf geben.

Bus im Kaffee: Auf berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten soll es nach dem Willen der Justizministerin in Zukunft keine Medizinprodukte mehr zum Kauf geben.

© Sven Bachstroem / stock.adobe.co

Berlin. Bei Kaffeefahrten sollen nach dem Willen von Justizministerin Christine Lambrecht künftig keine Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte mehr verkauft werden dürfen.

Medizinprodukte müssen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen erfüllen, um in Europa zugelassen zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Implantate, Spritzen, Brillen, Verbände oder Kondome. Darüber hinaus will Lambrecht auch einen besseren rechtlichen Schutz für Teilnehmer an den Verkaufstouren erreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung legte ihr Ministerium am Mittwoch vor.

„Ich finde es unerträglich, wenn Menschen, die sich auf einen geselligen Ausflug freuen, auf sogenannten Kaffeefahrten schamlos übers Ohr gehauen werden“, so die SPD-Politikerin. „Ganz besonders perfide sind Fahrten, bei denen ältere Menschen zum Kauf gedrängt werden, um wieder nach Hause zu kommen.“

Deshalb sollten die Pflichten der Betreiber hinsichtlich Anzeigen an die Behörden und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern sowie der Bußgeldrahmen deutlich von bisher 1000 auf 10.000 Euro erhöht werden.

Das Justizministerium will im Zuge des Reformvorhabens außerdem klarer festschreiben, wann Influencer oder Blogger, die in sozialen Online-Medien auftreten, ihre Inhalte als Werbung kennzeichnen müssen. Dies soll den Plänen zufolge dann nötig sein, wenn ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung im Spiel sind.

Darüber hinaus sollen die Schadenersatzansprüche von Verbrauchern bei irreführender Werbung ausgeweitet werden. (dpa)

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