Keine Mindestmengen für Kliniken bei Frühchen

BERLIN (dpa/ger). Frühgeborene dürfen in Deutschland zunächst weiter auch in Kliniken mit weniger Erfahrung versorgt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag entschieden.

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Ursprünglich wollte der GBA, dass nur noch besonders erfahrene Kliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm versorgen dürfen. Doch der Beschluss wurde am Donnerstag bis auf weiteres ausgesetzt.

Einige Kliniken hatten beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dagegen geklagt und das Gericht hatte im Eilverfahren die alte Regelung ohne Mindestmengen bestätigt.

Nun entschied der Ausschuss, seinen Beschluss bis zur grundsätzlichen Entscheidung des Gerichts weiter außer Vollzug zu lassen. Die Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache wird noch in diesem Jahr erwartet.

Kleine Frühgeborene haben nach Auffassung von Ärzten bessere Überlebenschancen, wenn sie in größeren Spezialkliniken entbunden werden.

Die Vorsitzende des Kassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, versicherte nach der Entscheidung des GBA: "Wir setzen uns weiterhin für eine verbindliche Mindestmenge als Voraussetzung für die Frühchenversorgung in den Krankenhäusern ein."

Pfeiffer mahnte, die ökonomischen Interessen einzelner Krankenhäuser dürften sich nicht zulasten der Qualität durchsetzen. Die Kliniken argumentieren unter anderem, bei einer Begrenzung hätten die Betroffenen weitere Wege.

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