Keine Police gegen Unwetter? Berater könnte haften

KÖLN (akr). Auch wenn der Versicherer wegen eines fehlenden Elementarschutz-Zusatzes in der Hausrat- und Gebäude-Police nach den schweren Unwettern in den vergangenen Wochen eine Entschädigung verweigert, haben Kunden möglicherweise Anspruch auf Geld.

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Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. Hat der Kunde den Vertrag erst vor wenigen Jahren abgeschlossen oder angepasst, lohnt sich die Prüfung, ob der fehlende Schutz auf einen Beratungsfehler des Versicherungsvermittlers zurückgeht.

Für Schäden durch Überschwemmungen oder andere sogenannte Elementargefahren wie Erdbeben oder Schneedruck zahlen Versicherer nur, wenn der Kunde eine Zusatzklausel in seinem Vertrag hat. Darauf müssen Versicherungsverkäufer hinweisen.

"Hat der Versicherungsvermittler die Versicherung gegen Elementarschäden überhaupt nicht angeboten oder gar hiervon abgeraten, so kann dies die Haftung des Versicherungsvermittlers und eventuell auch des Versicherers für die eingetretenen Schäden begründen", sagt Rechtsanwalt Arno Schubach vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft. Über eine Elementarschadenversicherung verfügen in den alten Bundesländern nur etwa zehn Prozent der Hauseigentümer (wir berichteten).

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