Klage abgewiesen

Keine Staatshaftung für Corona-Hotspot Ischgl

Der Oberste Gerichtshof in Wien hat eine Schadensersatzklage eines deutschen Touristen abgelehnt. Das Bundesland Tirol habe zwar falsch informiert, doch Gäste seien nicht zu einem Aufenthalt in Ischgl verleitet worden, so die Richter.

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Wintersportler stehen vor dem Ischgl-Schriftzug. Im Fall der Corona-Infektionen im österreichischen Wintersportort Ischgl hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien eine Klage eines erkrankten Touristen auf Schadenersatz abgewiesen.

Wintersportler stehen vor dem Ischgl-Schriftzug. Im Fall der Corona-Infektionen im österreichischen Wintersportort Ischgl hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien eine Klage eines erkrankten Touristen auf Schadenersatz abgewiesen.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wien. Im Fall der Corona-Infektionen im österreichischen Wintersportort Ischgl hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien eine Klage eines erkrankten Touristen auf Schadenersatz abgewiesen. Damit bestätigte der OGH die Auffassung der Vorinstanzen, dass die im Epidemiegesetz auferlegten Pflichten von Behörden ausschließlich den Schutz der Allgemeinheit bezweckten.

Der Umstand, dass der in Deutschland wohnhafte Kläger bei rechtzeitiger Warnung nicht angereist wäre oder ein bestimmtes Lokal nicht aufgesucht hätte, sei kein Grund für eine Amtshaftung, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Bundesland Tirol habe die Öffentlichkeit zwar unrichtig über die Lage in Ischgl informiert, stellte der OGH fest.

Doch amtliche Fehlinformationen könnten nur dann zur Haftung führen, wenn dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, der geeignet gewesen wäre, Gäste zu einem Aufenthalt in dem betreffenden Ort zu verleiten, argumentierte das Höchstgericht. Dies sei nicht der Fall gewesen.

Ischgl galt im Frühjahr 2020 als Hotspot für die Virusverbreitung

Das für seine Après-Ski-Szene bekannte Ischgl galt im März 2020 als Hotspot für die Verbreitung des Virus in Teilen Europas. Die Behörden behaupten, beim damaligen Kenntnisstand verantwortlich gehandelt zu haben. Die Kläger sehen dagegen ein Versagen, da nicht rechtzeitig vor der Gefahr des Virus gewarnt worden sei.

Der Rechtsstreit mit zahlreichen Klägern dauert seit Jahren an. Das neue Urteil rief deutliche Kritik beim Verbraucherschutzverein (VSV) hervor, der die Interessen der Kläger vertritt. Der OGH berücksichtige in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen hätten und dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig wäre.

„Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung für diese, die durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten haben“, so VSV-Chefjurist Peter Kolba. Das Urteil sei ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen könnten, der ihnen einfalle. (dpa)

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