Honorarkürzung
Landessozialgericht: Keine Versichertenpauschale nur für ein „guten Tag“
Über 300.000 Euro Honorar versagt die KV einem Berliner Hausarzt, weil er seinen Alltag überwiegend damit verbrachte, AU und Atteste auszustellen. Das Landessozialgericht in Potsdam gibt der KV Recht.