Contergan

Keine höheren Ansprüche vor 2013

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Contergangeschädigte haben für die Zeit vor 2013 keinen Anspruch auf höhere Zahlungen von der Conterganstiftung. Hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage, die Zahlungen seien nicht offenkundig unzureichend gewesen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kürzlich entschied.

Die Geschädigten werden in Deutschland durch die "Conterganstiftung für behinderte Menschen" entschädigt. Persönliche Haftungsansprüche gegen die Herstellerfirma Grünenthal können sie im Gegenzug nichtmehr geltend machen.

2013 wurden die Leistungen der Conterganstiftung gesetzlich deutlich erhöht. Die monatliche Rente wurde auf 612 bis 6912 Euro verfünffacht. Zudem erhalten die Geschädigten seit 2009 eine jährliche Sonderzahlung von heute 1278 bis 12.782 Euro.

Der Kläger kam 1961 mit Fehlbildungen an allen vier Gliedmaßen sowie an mehreren inneren Organen zur Welt. Er hatte stets die jeweils höchste Rente erhalten, macht aber geltend, auch diese sei vor 2013 völlig unzureichend gewesen.

Sie habe nicht dem gesetzlichen Anspruch genügt, den Geschädigten wirksam und dauerhaft zu helfen. Ein rechtlicher Anspruch auf höhere Leistungen bestand aber nicht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Eine offenkundig "sozialstaatswidrige Unterversorgung" habe auch vor 2013 nicht bestanden. Die Leistungen der Stiftung würden heute direkt durch das Stiftungsgesetz vorgegeben und seien zuvor vom Bundesfamilienministerium nach den gesetzlichen Vorgaben festgelegt worden.

Dabei habe der Gesetzgeber auch schon 2008 und 2009 auf eine mögliche Unterversorgung der durch Contergan geschädigten Menschen reagiert. Dieses Vorgehen sei rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1976 festgestellt, dass die Ablösung privatrechtlicher Entschädigungsansprüche gegen Grünenthal durch die gesetzlichen Stiftungsleistungen zulässig war. (mwo)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 10 C 1.14

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung