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Arzthaftung

Kind nach Sterilisation: Prozess verschoben

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OFFENBURG. Der Prozess um einen Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, ist zunächst aufgehoben worden. Wie das Landgericht Offenburg mitteilte, liegt ein Befangenheitsantrag vor. Der Kläger will Schadenersatz von seinem damals behandelnden Urologen, der ihn nicht ausreichend über das Risiko, trotz des Eingriffs zeugungsfähig zu sein, aufgeklärt habe.

Er will für seine Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wegen ihrer durch die Schwangerschaft entstandenen Belastungen. Zudem klagt der Mann auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen Sohn bis zu dessen 25. Lebensjahr. Auch die Kosten für ein zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto will er erstattet haben. (dpa)

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