Direkt zum Inhaltsbereich

Mangelhafte Überwachung im Aufwachraum

Kind stirbt nach Operation: Bewährungsstrafe für Ärzte

Ein Dreijähriger stirbt, nachdem ihm in Kassel ambulant Polypen entfernt wurden. Die zwei Ärzte akzeptieren wegen Behandlungsfehlern einen Strafbefehl und eine Geldbuße von je 5.000 Euro.

Veröffentlicht:
Schild der Staatsanwaltschaft Kassel

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat die Strafbefehle gegen den HNO-Arzt und den Anästhesisten beantragt.

© Swen Pförtner/dpa

Kassel. Nachdem ein dreijähriges Kind nach einer Operation in einer Kasseler Arztpraxis gestorben ist, sind zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen per Strafbefehl zu je acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kassel müssen beide Männer zudem eine Geldbuße in Höhe von jeweils 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte einem Sprecher zufolge beim Amtsgericht Kassel gegen beide Männer jeweils einen Strafbefehl beantragt. Die Vollstreckung der Bewährungsstrafen wurde demnach bereits 2024 eingeleitet. In dem Fall kommt es somit nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Zuvor hatte der „Hessische Rundfunk“ (hr) darüber berichtet.

Tod nach Komplikationen

Dem kleinen Jungen waren im April 2021 unter Vollnarkose in der Praxis des HNO-Arztes im Rahmen einer ambulanten Operation Polypen entfernt worden. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen. Im Strafbefehl wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass der damals 58 Jahre alte HNO-Arzt sowie der damals 66-jährige Anästhesist „pflichtwidrig und behandlungsfehlerhaft versäumt hatten, den Aufwachraum mit der erforderlichen personellen und apparativen Ausstattung zu versehen“.

Insbesondere sei während des Aufenthalts des Patienten im Aufwachraum zu keinem Zeitpunkt eine Erhebung von Vitalparametern wie eine Überwachung der Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und Herzrhythmus, des Pulses und Blutdrucks erfolgt. Bei ordnungsgemäßer personeller und apparativer Ausstattung des Aufwachraumes und entsprechender Überwachung des Patienten hätte dessen reanimationspflichtiger Zustand sofort bemerkt und entsprechende Rettungsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können. So hätte das Leben des Jungen laut Strafbefehl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können.

Beschuldigte zeigten Einsicht und Reue

2023 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Mediziner wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen erhoben. „Die Rücknahme der Anklage war insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Angeschuldigten sich nach Anklageerhebung einsichtig und von Reue getragen zeigten“, erklärte nun der Sprecher der Behörde. „Nach hiesiger Einschätzung stand nicht zu erwarten, dass die Durchführung einer Hauptverhandlung zu einem höheren Strafmaß geführt hätte.“

Das Strafbefehlsverfahren könne als eine Art Verurteilung im Schriftwege bezeichnet werden, erläuterte er. „Die rechtskräftige Ahndung einer Straftat im Strafbefehlswege steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich.“ Der Unterschied beider Entscheidungsformen sei lediglich der Weg zur Entscheidung. Einspruch gegen die Strafbefehle sei nicht erhoben worden. Die verhängten Bewährungsstrafen seien somit rechtskräftig. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychiatrische Komplexversorgung

Zwei neue EBM-Positionen für SGB-übergreifende Hilfekonferenzen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: WAYPOINT-Studie: schnelle und signifikante Reduktion des SNOT-22-Scores über 52 Wochen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [6]

Schwere, unkontrollierte CRSwNP

Wirkansatz an epithelialen Alarminen

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Podcast Dr. Lars Reichstein

© Porträt: Dr. Lars Reichstein, Hamburg | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Stiller Reflux in der HNO-Praxis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, Hohenlockstedt
Abb. 1: Prozentualer Anteil der Patientinnen und Patienten pro Gruppe mit den genannten Symptomen zum Zeitpunkt der Visite 1 (Erstvorstellung) und Visite 2 (24–72h nach Erstvorstellung).

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [13]

Akute Otitis media – Behandlungsoptionen in der Praxis

Leitlinienbasierte Therapie für schnelle Symptomverbesserung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lithiumtherapie aktiviert WNT-Signalweg

Regeneration der COPD-Lunge: Was ist da möglich?

Änderungen im Überblick

So wirkt sich das GKV-Spargesetz auf Praxen aus

Lesetipps
Ärztin untersucht einen Mann an der Schulter

© New Africa / stock.adobe.com

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen