Kinder kriegen oder Praxis gründen

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Arzt sein und Familie haben - für immer mehr angehende Mediziner ist das ein Widerspruch. Wie es trotzdem gehen kann, ist auf dem Hauptstadtkongress aufgezeigt worden. Im Video-Interview berichtet Dr. Jan-Peter Jansen, Ärztlicher Leiter und Geschäftsführer des Schmerzzentrums Berlin, wie er Praxis und Familie unter einen Hut bringt.

BERLIN (wul). Eine eigene Praxis führen und gleichzeitig Kinder großziehen: Das erschien bis vor einigen Jahren unvereinbar.

Mittlerweile wurden kooperative Niederlassungsformen geschaffen, die die nötige Flexibilität bieten und sich daher bei jungen Medizinern immer weiter steigender Beliebtheit erfreuen.

Der Verlierer ist dabei die Einzelpraxis. "Von allen Niederlassungsformen bietet sie die geringste Flexibilität, um individuelle Lebensszenarien zu verwirklichen", sagte Barbara Berner, Fachabteilungsleiterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), beim Tag der Niedergelassenen auf dem Hauptstadtkongress in Berlin.

Auch bei einem halben Versorgungsauftrag mit zehn Sprechstunden wöchentlich bleibe die Einzelpraxis eine Herausforderung für familienbewusste Menschen.

Eine Kooperation im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis, Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ eignen sich nach Ansicht von Berner deutlich besser, um Familie und Beruf zu vereinbaren.

Noch mehr Flexibilität bietet das Angestelltenverhältnis. "Die Möglichkeit, als Mediziner in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten, war einer der wichtigsten Schritte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutend voran zu bringen", sagte Berner.

Selbstausbeutung

Diese Ansicht vertritt auch Dr. Jan-Peter Jansen, Ärztlicher Leiter und Geschäftsführer des Schmerzzentrums Berlin. "Die Arbeit in einer Einzelpraxis gleicht einer Selbstausbeutung", lautete sein Urteil.

Ein MVZ biete jungen Ärzten vor allem in den Anfangsjahren finanzielle Sicherheit und flexible Bedingungen, um auf etwaige Veränderungen im Leben reagieren zu können.

Das Versorgungsstrukturgesetz hat weitere Erleichterungen für niedergelassene Ärzte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gebracht. So haben niedergelassene Ärztinnen seit 2012 die Möglichkeit, sich nach der Geburt ihres Kindes bis zu einem Jahr in der eigenen Praxis vertreten zu lassen.

Außerdem können junge Eltern während der Zeit der Kindererziehung für insgesamt bis zu 36 Monaten einen Entlastungsassistenten beschäftigen.

Als wichtigen Baustein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bezeichnete KBV-Abteilungsleiterin Berner die Abschaffung der Residenzpflicht. Niedergelassene können damit einen Wohnort unabhängig vom Praxissitz wählen.

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