Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Kinder- und Jugendschutz: Neuer Kooperationsvertrag in NRW soll Meldeprozess für Ärzte erleichtern
In NRW soll ab Juli ein Kooperationsvertrag nach 73c die Zusammenarbeit zwischen Niedergelassenen und Jugendämtern beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung verbessern. Für Ärzte bedeutet dies, dass sie auch die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen können.
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