Urteil

Kinderarzt soll für Kunstfehler zahlen

Ein Diagnosefehler hat einem kleinen Jungen beide Beine gekostet: Dafür ist ein Pädiater in Schleswig-Holstein verurteilt worden. Ihm droht eine Millionenstrafe.

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Richterspruch: Schadenersatz und Schmerzensgeld für einen Kunstfehler.

Richterspruch: Schadenersatz und Schmerzensgeld für einen Kunstfehler.

© nicolasjoseschirado / fotolia.com

KIEL (dpa). Im Prozess um den mutmaßlichen Behandlungsfehler eines schleswig-holsteinischen Pädiaters an einem zweijährigen Jungen hat das Kieler Landgericht den Mediziner grundsätzlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.

Die Höhe der Ansprüche des heute Siebenjährigen, dem wegen einer Fehldiagnose Beine und Fingerglieder amputiert werden mussten, müssten in weiteren Verhandlungen ermittelt werden, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Rudolf Stein am Freitag.

Die Familie des Jungen fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens einer Million Euro. Der Arzt aus Neumünster und dessen Haftpflichtversicherung bestreiten einen Kunstfehler. Sie können den Richterspruch mit Berufung anfechten.

Das Kind war vor fünf Jahren Notfallpatient des Mediziners, der statt einer Gehirnhautentzündung nur einen Magen-Darm-Infekt diagnostizierte. Der damals zweijährige Junge erlitt eine schwere Sepsis.

Ärzte der Uni-Klinik Lübeck kämpften zwei Monate um das Leben des Kindes. Um ihn zu retten, mussten Beine und Fingerglieder amputiert werden.

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