Ab 2016

Kindergeld gibt es bald nur mit Steuer-ID des Kindes

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Familien, die von der Familienkasse Kindergeld beziehen, müssen ab 2016 eine Neuregelung beachten: Die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb muss die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden.

Darauf hat der Bund der Steuerzahler verwiesen. Damit solle vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres 2016 noch nachreichen können. Wer dies allerdings vergisst, dem droht die Rückzahlung des ab Januar 2016 ausgezahlten Kindergeldes.

Die Steuer-ID des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern per Post zugeschickt. Ist das Schreiben verloren gegangen, sollten sich Eltern an das genannte Zentralamt wenden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Die eigene Steuer-ID finden Eltern im Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. (ger)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Praxiswissen Geldanlage

Rücklagen für plötzlichen Geldbedarf: Auf die Dosis kommt es an

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps
Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft