Ab 2016

Kindergeld gibt es bald nur mit Steuer-ID des Kindes

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NEU-ISENBURG. Familien, die von der Familienkasse Kindergeld beziehen, müssen ab 2016 eine Neuregelung beachten: Die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb muss die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden.

Darauf hat der Bund der Steuerzahler verwiesen. Damit solle vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres 2016 noch nachreichen können. Wer dies allerdings vergisst, dem droht die Rückzahlung des ab Januar 2016 ausgezahlten Kindergeldes.

Die Steuer-ID des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern per Post zugeschickt. Ist das Schreiben verloren gegangen, sollten sich Eltern an das genannte Zentralamt wenden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Die eigene Steuer-ID finden Eltern im Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. (ger)

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