Bundesfinanzhof

Kindergeldanspruch bei Ausbildungsende geklärt

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Erhält ein Auszubildender die Noten seiner bestandenen Abschlussprüfung mitgeteilt, müssen die Eltern noch nicht sofort auf das Kindergeld verzichten. Ist das Ende der Ausbildung gesetzlich festgelegt, besteht bis dahin Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn das Ergebnis der Ausbildungsprüfung vorher mitgeteilt wurde, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) zur Ausbildung einer staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin.

Offen ließen die obersten Finanzrichter, ob dies auch für Ausbildungen gilt, deren Ende nicht gesetzlich, sondern nur tariflich festgelegt wurde. (fl)

Bundesfinanzhof

Az.: III R 19/16

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau mit drei Tabletten und einem Glas Wasser in der Hand.

© Hazal / stock.adobe.com

Umfrage

Nach Antidepressiva-Stopp: Fast die Hälfte mit deutlichen Symptomen