Bundesfinanzhof

Kindergeldanspruch bei Ausbildungsende geklärt

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MÜNCHEN. Erhält ein Auszubildender die Noten seiner bestandenen Abschlussprüfung mitgeteilt, müssen die Eltern noch nicht sofort auf das Kindergeld verzichten. Ist das Ende der Ausbildung gesetzlich festgelegt, besteht bis dahin Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn das Ergebnis der Ausbildungsprüfung vorher mitgeteilt wurde, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) zur Ausbildung einer staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin.

Offen ließen die obersten Finanzrichter, ob dies auch für Ausbildungen gilt, deren Ende nicht gesetzlich, sondern nur tariflich festgelegt wurde. (fl)

Bundesfinanzhof

Az.: III R 19/16

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