Krankenkassen

Klageflut gegen Kliniken fordert Gerichte

10.000 Klagen von Kassen gegen Kliniken in NRW. Die Sozialrichter stehen vor einem Berg von Verfahren.

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ESSEN. Die Flut an Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser wegen vermuteter Abrechnungsfehler bringt die Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen (NRW) an den Rand der Leistungsfähigkeit. Bei den Gerichten sind seit November 2018 rund 10.000 solcher Klagen eingegangen. „Die Krankenkassen-Mitarbeiter haben die Unterlagen mit Autos zu den Gerichten gebracht“, berichtete Martin Löns, Vizepräsident des Landessozialgerichts NRW (LSG), vor Journalisten in Essen.

Ursache ist die Regelung im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, durch die sich die Verjährungsfrist für Forderungen der Kassen an die Kliniken von vier auf zwei Jahre verkürzt, und zwar mit rückwirkender Geltung. Die Kassen hatten nur wenige Tage Zeit, Ansprüche geltend zu machen, was nach Ansicht der Aufsichtsbehörden ihre Pflicht war.

Hinter den 10.000 Klagen verbirgt sich eine noch deutlich größere Zahl an Verfahren. „Eine AOK klagt bei einer Klinik 6,7 Millionen Euro ein, dabei geht es um 400 Einzelfälle“, erläuterte Löns. Diese Fälle müssten von den Gerichten separat geprüft werden, zum Teil unter Hinzuziehung medizinischer Sachverständiger.

Es sei noch zu früh, den genauen Umfang abzuschätzen. Ein Gesamtvolumen von 50.000 Verfahren hält er für durchaus realistisch. „Die für die Bundesebene genannte Zahl von 100.000 dürfte nach meiner Sicht zu niedrig sein.“

Durch die Klagewelle im Bereich der Krankenversicherung hat sich im Jahr 2018 die Zahl der Gesamteingänge bei den NRW-Sozialgerichten um 13,3 Prozent auf 96.815 deutlich erhöht – bei einer ohnehin schon angespannten Personalsituation. An der Spitze standen mit 29.633 nach wie vor die Verfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Krankenversicherung folgt mit 25.616 auf Platz zwei – ein Jahr zuvor hatten die Gerichte dort 12.990 Eingänge gezählt.

Einen deutlichen Rückgang von 28,5 Prozent gab es bei den Streitigkeiten im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, das 333 Eingänge verzeichnete. In der zweiten Instanz beim LSG sank die Zahl hier um 1,2 Prozentpunkte auf 83 Prozent. (iss)

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