Kommentar
Klappern mit Bestechlichkeit
Klappern gehört zum Handwerk. Und weil Rechtsanwälte wie Ärzte nur eingeschränkt werben dürfen, klappern einige von ihnen gerne mit rechtlichen Problemen, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Lautstärke korreliert dabei allerdings nicht immer mit der Relevanz des Problems.
Auch wenn sich nicht immer alle daran gehalten haben: Ärzte wissen, dass es nicht richtig ist, Gelder anzunehmen, die Einfluss auf die Therapie haben können.
Daran sollten sie sich halten - ganz unabhängig davon, dass es rechtlich tatsächlich eine kniffelige Frage ist, ob und wann Bestechlichkeit bei Ärzten auch strafrechtlich belangt werden kann.
Forderungen, die auch nur den Anschein erwecken, Ärzte könnten sich einen quasi straffreien Raum und über Rechtsverstöße gnädig hinwegsehende KVen wünschen, beschädigen das hohe Vertrauen der Bürger und Patienten, das der Gesundheitsmonitor gerade erst wieder eindrucksvoll belegt hat.
Richtig ist aber die Forderung nach spezialisierten Schwerpunkstaatsanwaltschaften, die Rücksicht auf das Arzt-Patient-Verhältnis nehmen und die wissen, wann sich Ermittlungen lohnen.
Denn in den allermeisten Fällen werden Ermittlungen gegen Ärzte später ohnehin wieder eingestellt.
Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Bestechliche Ärzte? Juristen sind sich uneins
Lesen Sie dazu auch: Arzt wegen Bestechlichkeit verurteilt