Arzt wegen Bestechlichkeit verurteilt

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HAMBURG (mwo). Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen Bestechlichkeit und eine Pharmareferentin wegen Bestechung verurteilt (Az.: 618 KLs 10/09). Das bestätigte das Landgericht gegenüber der "Ärzte Zeitung". Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Nach Berichten des Hamburger Abendblatts sah es das Landgericht als erwiesen an, dass der Arzt in den Jahren 2004 und 2005 sieben Schecks im Gesamtwert von 10.641 Euro als Umsatzprovisionen des Ulmer Generika-Herstellers ratiopharm angenommen hat.

Auf seinem Computer hatte er eine Software installiert, die bevorzugt Arzneien des Unternehmens auf die Rezepte druckte.

Das Landgericht verurteilte den Arzt zu 90 Tagessätzen à 300 Euro, insgesamt 27.000 Euro, und die Pharmareferentin zu 90 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt 4500 Euro.

Laut Abendblatt berichtete die Pharmareferentin vor Gericht von der früheren Praxis ihrer Firma, Ärzte mit Geld, Reisen und Geschenken zu ködern. Unter neuer Geschäftsführung hat sich ratiopharm inzwischen von diesen Praktiken verabschiedet.

Bislang ist es allerdings umstritten, ob Ärzte überhaupt wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können.

Der Hamburger Fall wird wohl als erster vom Bundesgerichtshof entschieden. Im Bundestag forderte unterdessen die SPD, Bestechlichkeit und Sozialbetrug als Straftatbestände für Ärzte und Krankenhäuser per Gesetz zu konkretisieren.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Bestechliche Ärzte? Juristen sind sich uneins

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Klappern mit Bestechlichkeit

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