Frühchen nicht versorgt

Klinik muss Schmerzensgeld zahlen

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KÖLN. Nach dem Tod eines Frühchens hat das Kölner Landgericht ein Krankenhaus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter eines in der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Frühchens hatte geklagt, weil ihr Kind nach der Geburt nicht medizinisch behandelt worden war.

Eine knappe Stunde später starb das Baby. Es habe zwar keine generelle Verpflichtung bestanden, das Frühgeborene ärztlich zu versorgen, "aber die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen", teilte ein Gerichtssprecher mit. Nach Überzeugung der Kammer wurden die Eltern über die Überlebenschancen und die langfristigen gesundheitlichen Risiken für das Kind nicht informiert.

Säugling eine Woche vor Behandlungspflichtgrenze geboren

Einer ebenfalls beklagten Hebamme war nach Ansicht des Gerichts dagegen kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Der Säugling war im Jahr 2007 mit einem Gewicht von nur 460 Gramm und einer Körperlänge von 28 Zentimetern zur Welt gekommen.

Die Kölner Klinik berief sich auf eine ärztliche Richtlinie, nach der Frühgeborene an der Grenze zur Lebensfähigkeit behandelt werden könnten, aber nicht müssten. Kommt ein Säugling in der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt, ist die Behandlung dagegen Pflicht. (dpa)

Landgericht Köln Az.: 25 O 242/10

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