Antwort der Landesregierung

Klinikmitarbeiter in NRW: In Quarantäne und doch im Dienst

In nordhrein-westfälischen Krankenhäusern wurden zwischen April und Oktober mindestens über 3500 Mitarbeiter eingesetzt, obwohl sie Kontakt zu einem an COVID-19 erkrankten Patienten hatten.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die Pandemie stellt Kliniken vor Herausforderungen. In einigen Häusern werden in der Not Mitarbeiter eingesetzt, die eigentlich in Quarantäne sein sollten. (Symbolbild)

Die Pandemie stellt Kliniken vor Herausforderungen. In einigen Häusern werden in der Not Mitarbeiter eingesetzt, die eigentlich in Quarantäne sein sollten. (Symbolbild)

© Robert Michael/dpa

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Krankenhäusern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Mitarbeiter einzusetzen, obwohl sie eigentlich nach einem unmittelbaren Kontakt mit COVID-19-Erkrankten in Quarantäne waren. Von April bis Ende Oktober gab es mindestens 3560 solcher Fälle. Das geht aus der Antwort von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Lisa Kapteinat hervor.

„Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie konkurrieren beim Umgang mit Kontaktpersonen unter medizinischem Personal unterschiedliche Ziele miteinander“, betont Laumann dort. Das eine Ziel sei die Quarantäne der betroffenen Personen, um bei einer eventuellen Infektion das Risiko von Übertragungen zu minimieren.

„Das zweite Ziel ist die Gewährleistung der akutmedizinischen Versorgung und die Aufrechterhaltung der Kapazitäten.“ Laumann verweist auf die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Praxen und Kliniken bei relevantem Personalmangel.

Nicht alle Kliniken haben Daten geliefert

Das Land hat laut der Antwort keine Erkenntnisse darüber, wie viele Klinikmitarbeiter den Gesundheitsämtern nach einem COVID-19-Kontakt gemeldet und in Quarantäne geschickt wurden. Die Angaben zu den Kliniken, die von der RKI-Empfehlung Gebrauch gemacht haben, beruhen auf Rückmeldungen der Häuser an die Bezirksregierungen. Da nicht alle Kliniken die entsprechenden Daten geliefert haben, kann es auch mehr als die 3560 ermittelten Fälle gegeben haben.

Die Rückmeldungen zeigen auch, dass in mindestens 84 Fällen Kliniken nicht zwingende Eingriffe mit dem verfügbaren Personal vorgenommen und gleichzeitig Kontaktpersonen wieder eingesetzt haben. Zudem ist es bis zu 145 Mal vorgekommen, dass die Häuser medizinisches Personal nach einem COVID-19-Kontakt haben arbeiten lassen, obwohl es konkrete Personalbeschaffungsmöglichkeiten etwa bei Zeitarbeitsfirmen gegeben hätte.

Kliniken im Zwiespalt

Die Krankenhausgesellschaft NRW verweist wie das Ministerium auf den Zwiespalt zwischen Schutz der Mitarbeiter und Aufrechterhaltung der Patientenversorgung. „Das RKI hat nicht umsonst Ausnahmeregelungen zugelassen, wenn die Betroffenen ohne Befund sind“, sagt Sprecher Lothar Kratz.

Zudem sei der Einsatz nur mit Zustimmung der Mitarbeiter möglich, betont er. Wenn Krankenhäuser Mitarbeiter aus der Quarantäne holen, stimmen sie das entweder mit dem Gesundheitsamt ab, oder sie haben die entsprechenden Konstellationen vorab grundsätzlich mit der Behörde geregelt, erläutert Kratz.

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