Gemeinsamer Appell

Klinikverbände und Kassen warnen: Klinikreform nicht verwässern

Qualitätsorientierte Leistungskonzentration, finanzielle Absicherung durch Vorhaltekosten: Krankenhausverbände, Krebsgesellschaft und Kassen formulieren klare Wünsche für die Krankenhausreform in Richtung Bund und Länder.

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Krankenhaus, wohin geht es? Unikliniken, große kommunale Häuser, Kassenverbände und Krebsgesellschaft setzen einen gemeinsamen Appell ab.

Krankenhaus, wohin geht es? Unikliniken, große kommunale Häuser, Kassenverbände und Krebsgesellschaft setzen einen gemeinsamen Appell ab.

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Berlin. Krankenhausmanager und Kassen haben an Bund und Länder appelliert, die geplante Klinikreform zügig und konsequent umzusetzen.

Die Reform müsse im Ergebnis zu einer „qualitätsorientierten Leistungskonzentration an geeigneten Krankenhäusern“ führen und mittels Vorhaltekosten-Finanzierung den finanziellen Druck zur Leistungsausweitung in den Häusern „deutlich reduzieren“, erklärten der Verband der Universitätsklinika Deutschlands, die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, Deutsche Krebsgesellschaft und Krankenkassenverbände in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung. Scheitere die Reform, seien „erhebliche negative Folgen“ für die stationäre Patientenversorgung zu erwarten.

Die Empfehlungen der Regierungskommission stellten eine gute Grundlage dar, um eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft sowohl für Patienten als auch für Klinikbeschäftigte zu schaffen, so die Verbände weiter. Bei den Beratungen von Bund und Ländern dürften ursprüngliche Ziele der Reform nicht verwässert werden.

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Maximalversorger mit Koordinationsfunktion

So sei sicherzustellen, dass die Krankenhausplanung der Länder am Bedarf vor Ort ausgerichtet sei. Maximalversorger hätten dabei eine „regionale Koordinationsfunktion“ zu übernehmen. Im Rahmen der Landeskrankenhausplanung seien „eindeutige Versorgungsaufgaben“ zu verteilen. Dadurch hätten Patienten, Beschäftigte, aber auch einweisende Ärzte eine Orientierung, welches Krankenhaus bei welchen Operationen personell und technisch gut aufgestellt sei.

Bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben bei den geplanten Leistungsgruppen beförderten einen „Wettbewerb um gute Versorgung“ und senkten das Risiko der künstlichen Mengenausweitung. Nötig seien dazu „leistungsgruppenbezogene Mindestanzahlen von Patientinnen und Patienten“.

Nächstes Bund-Länder-Treffen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will seinen Amtskollegen in den Ländern am 23. Mai sein Basiskonzept zur Klinikreform vorstellen. Ein Kernelement sind drei Versorgungslevels. Nach diesen sollen die rund 1.900 Kliniken unterteilt und unterschiedlich finanziert werden – angefangen bei kleineren Häusern der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis hin zu Maximalversorgern wie den Unikliniken. Den Häusern sollen dann verschiedene Leistungsgruppen zugeordnet werden.

Bei der Reform sollen bereits eingeleitete Strukturmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als Blaupause dienen. Letzteres wird auch von den Klinik- und Kassenverbänden gut geheißen. Sie sprachen am Dienstag von „wertvollen Vorarbeiten“ der beiden Länder für die angepeilte Krankenhausreform.

Eine Ad-hoc-Kommission der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften hatte kürzlich erste strukturelle Anforderungen bei den von der Regierungskommission vorgeschlagenen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen vorgelegt. Zahlreiche Fragen seien noch ungeklärt, hatten die 80 Fachgesellschaften festgehalten. (hom)

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