Kollegen beleidigt? - Kündigung möglich
NEU-ISENBURG (reh). Mitarbeiter, die ihre Kollegen bedrohen und beleidigen, stören den Betriebsfrieden. Daher darf ihnen auch fristlos gekündigt werden, erklärt der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann. Vor allem dann, wenn ein solches Verhalten vorher bereits vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber nicht abgestellt wurde. Das gehe aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hervor (Az.: 3 Sa 224/09).
Die vor Gericht klagende Bäckereiverkäuferin war 31 Jahre alt und seit 7,5 Jahren bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Sie war zunächst circa drei Wochen vor Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber aufgefordert worden, die neue Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Eine Woche später wurde sie auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem Personalgespräch gebeten. Daraufhin hatte die Verkäuferin der Auszubildenden vorgeworfen, sie sei schuld an diesem erneuten Gespräch. Dabei hatte sie mit der Hand ganz nah an deren Hals gestikuliert. Die Auszubildende brach in Tränen aus.
Am Folgetag wurde die Klägerin vom Arbeitgeber angewiesen, gegenüber der Auszubildenden und Kolleginnen einen angemessenen Ton zu wahren sowie Beschimpfungen und Bedrohungen zu unterlassen. Das sei ihre letzte Chance.
Direkt danach fuhr die Verkäuferin in die Filiale und drohte einer neuen Arbeitskollegin unter anderem: "Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt". Klarmann: "Darauf sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Das war zulässig, entschied nun das LAG Schleswig-Holstein."