Kollegen müssen immer Produktalternativen nennen
KÖLN (iss). Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten können bei niedergelassenen Ärzten für eine Beteiligung an ihrem Unternehmen werben. Sie dürfen die Mediziner aber nicht damit locken, daß ihr Gewinn umso höher ausfällt, je häufiger sie Patienten auf Produkte des Unternehmens verweisen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil.