Kontoraub-Opfer scheitert mit Strafanzeigen

BREMEN (stg). Deutsche Strafermittler sind offenbar machtlos gegen "Kontoräuber", die unerlaubt Gelder von fremden Konten abbuchen. Eine Bremer Lehrerin, die das Opfer solcher Betrügereien wurde, ist jetzt jedenfalls mit ihren Strafanzeigen gescheitert.

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Die Schweizer Inkassofirma Eurobill hatte mehrfach offenbar unberechtigt Gelder vom Konto der 59-Jährigen abgebucht, angeblich für die Nutzung kostenpflichtiger Websites (wir berichteten).

Die Lehrerin, die nie solche Websites genutzt haben will, konnte über ihre Bank die Beträge zwar wieder zurückholen; dafür erhielt sie aber mehrfach Mahnschreiben der Münchener Anwaltskanzlei Auer/Witte/Thiel, die in Eurobills Auftrag diese Summen doch noch eintreiben wollte. Die Lehrerin erstattete schließlich Anzeigen wegen betrügerischer Abbuchungen und gegen die Anwälte wegen Beihilfe zum Betrug.

Die Verfahren wurden jetzt jedoch eingestellt. Eurobill sei offenbar nur von unbekannten Rechnungsstellern als Abrechnungsfirma missbraucht worden, sagte ein Bremer Justizsprecher. Zuvor hatten bereits Münchener Staatsanwälte das Verfahren gegen die Mahnanwälte eingestellt: Sie hätten "im guten Glauben" gehandelt, dass die Bremerin tatsächlich kostenpflichtige Internetangebote genutzt habe.

Auch eine standesrechtliche Beschwerde der Lehrerin bei der Rechtsanwaltskammer München blieb erfolglos. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage, "dass wir an die Feststellungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gebunden sind und deshalb kein berufsrechtliches Verfahren gegen die Kanzlei einleiten".

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