Korruption

Kooperationen nicht unter Generalverdacht stellen

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STUTTGART. Nachbesserungsbedarf beim Anti-Korruptionsgesetz haben nun auch die Ärzte aus Baden-Württemberg angemahnt.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KVBW begrüßten auf ihrer Sitzung Ende Februar zwar grundsätzlich zielführende Maßnahmen, die dazu beitragen, korruptem Verhalten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

Der derzeitige Gesetzentwurf stelle jedoch jegliche Kooperation per se unter Generalverdacht.

Es müsse in dem Entwurf eine "rechtssichere und belastbare Abgrenzung" von im Berufsrecht und im SGB V angelegten "erwünschten Kooperationen" von unerwünschter Zusammenarbeit im Sinne korrupter Verhaltensweisen stattfinden.

Hier gelte es, das Gesetz zu präzisieren, so die Forderung der VV. (reh)

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