Kosten für Pool sind nicht von Steuer absetzbar
NÜRNBERG (eb). Wer auf seinem privaten Grundstück ein Schwimmbad baut, darf die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen - selbst wenn das Bad therapeutischen Zwecken dient.
NÜRNBERG (eb). Wer auf seinem privaten Grundstück ein Schwimmbad baut, darf die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen - selbst wenn das Bad therapeutischen Zwecken dient.
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